Wenn Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden sollen, kümmern wir uns um die Erstellung und den Versand der notwendigen Unterlagen.
Darüber hinaus veranlassen wir, in Zusammenarbeit mit in diesem Bereich etablierten Rechtsanwaltskanzleien, die rechtliche Prüfung Ihrer Beschlüsse.
Wir führen die Stimmauszählung durch und lassen das Ergebnis auf Wunsch extern überprüfen und bestätigen.
Im Anschluss daran erfolgt durch uns der Versand der Ergebnisse an die Anleger, mit schriftlicher Freigabeerklärung in einer vordefinierten Reaktionszeit.