Namhafte lokale Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden durch die FORTUM Treuhand GmbH mit der Mittelverwendungskontrolle beauftragt. Diese kontrollieren und überwachen die Freigabe der von den Anlegern gezahlten Kommanditeinlagen während der Investitionsphase.
Gemäß den Vereinbarungen des Mittelverwendungskontrollvertrages erfolgen die Mittelfreigaben grundsätzlich immer mit schriftlicher Freigabeerklärung in einer vordefinierten Reaktionszeit.